Anzeige gemäß
REACH-Verordnung: SVHC

SKF eNEWS, Ausgabe 02-2017

Substances of Very High Concern = besonders besorgniserregende Stoffe

Gemäß der REACH-Verordnung 1907/2006/EC hat SKF eine Anzeigepflicht, sofern in den angebotenen Produkten bestimmte Stoffe enthalten sind, die in der EU gefertigt oder in die EU importiert werden. Enthalten Produkte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von über 0,1 Massenprozent ist SKF verpflichtet, den im Produkt enthaltenen Stoff, der unter die Regulierung fällt, zu benennen und wenn möglich Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine sichere Verwendung der Erzeugnisse sicherstellen können.

In den folgenden Produkten ist die Substanz Bis(2-ethylhexyl) phthalate; Di-(2-ethylhexyl) phthalate (DEP), CAS No. 117-81-7 möglicherweise in einer Konzentration von über 0,1 Massenprozent in den Dichtungen enthalten:

Falls Ihr Unternehmen oben gelistete Produkte aus unserem Haus bezogen hat, deren enthaltene Dichtungen einen der unter die Verordnung fallenden Stoffe enthält, möchten wir Sie heute mit dem Originalschreiben unserer Product Environmental Compliance Organisation entsprechend informieren.

→ Originalschreiben der Product Environmental Compliance Organisation (PDF)

→ Sie wünschen mehr Informationen zum Thema? Kontaktieren Sie uns.

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